AGB

1. Abschluss des Vertrages
Mit der Übermittlung eines Buchungsauftrages bieten Sie (Reiseteilnehmer) uns (Reiseveranstalter) den verbindlichen Abschluss eines Vertrages. Die Anmeldung kann mündlich, per email oder schriftlich erfolgen. Soweit durch eine Person mehrere Reiseteilnehmer angemeldet werden, übernimmt diese Person sämtliche Vertragspflichten für alle angemeldeten Reiseteilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Zusendung unserer schriftlichen Bestätigung, per email oder per Post, zustande.
Dies gilt ebenso für Workshops.

2. Leistungen und Preise
Für den Reisevertrag verbindlich sind die auf der Bestätigung aufgeführten Leistungen. Soweit Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen, sind diese zulässig.
Änderungen des Reisepreise im gesetzlich zulässigem Rahmen sind erlaubt, wenn sich diese aus Tarifänderungen von Transportunternehmen (einschließlich der Treibstoffzuschläge), durch neu eingeführte oder erhöhte Gebühren (z. B. Flughafengebühren, Eintritte), starke Wechselkursschwankungen oder durch staatlich verfügte Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer) ergeben.
Über derartige Preiserhöhungen informieren wir Sie unverzüglich, jedoch spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des ursprünglichen Reisepreises wird dem Kunden gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten

3. Zahlung
Eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 30 % ist fällig, sobald Ihnen unsere Buchungsbestätigung und der Sicherungsschein vorliegen. Die Restzahlung des Reisepreises ist bis zum 28. Tag vor Reiseantritt zu leisten. Die Reiseunterlagen erhalten spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt.

Sofern bei der Buchung bekannt ist, ob die Höhe der Zahlungsfristen und der Anzahlung bei der Buchung von Flügen (abhängig von Ausstellungsfristen und Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft) von den angegebenen Zahlungsfristen abweicht, informieren wir Sie vor Vertragsabschluss, soweit uns dies möglich ist.
 
Für Workshops gilt:
Mit Eingang unserer Workshop Bestätigung bei Ihnen ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Workshop-Preises fällig. Die Restzahlung ist bis zu 28 Tage vor Workshop Beginn zu entrichten.

4. Rücktritt durch den Kunden
Durch eine Kündigung können Sie bis zum Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt des Teilnehmers ist der Veranstalter berechtigt, eine wie folgt gestaffelte Stornierungsaufwandspauschale zu berechnen:

Die Rücktrittspauschale beträgt:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%
  • vom 29. bis 22.Tag vor Reisebeginn 40%
  • vom 21. bis 15.Tag vor Reisebeginn 60%
  • vom 14. bis 7.Tag vor Reisebeginn 80%
  • vom 6. bis 1.Tag vor Reisebeginn 90%
  • am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.

Sollten bei der Vermittlung von Fremdleistungen (Flüge) andere Stornierungspauschalen anfallen, gelten die AGB´s der Veranstalter.

Für Workshops gilt:

Sie können bis zum Workshop Beginn durch eine schriftliche Kündigung vom Workshop Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts ist der Veranstalter berechtigt, eine Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu verlangen.

Die Rücktrittspauschale beträgt:

  • Bis 30 Tage vor Workshop Beginn 50%
  • Vom 29. bis 10. Tag vor Workshop Beginn 70%
  • Vom 9. Tag vor Workshop Beginn und bei Nichtteilnahme am Workshop 100 %

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Bis zum Reiseantritt können Sie verlangen, dass statt ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Wir können dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht entspricht oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegen sprechen.
Für eine Umbuchung wird eine Gebühr in Höhe von € 50,-- pro Person berechnet.
Im Falle des Rücktritts können wir von Ihnen die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Vor Antritt der Reise können wir in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

- wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter oder Leistungsträger die Durchführung der Reise erheblich stört oder sich grob vertragswidrig verhält, so hat der Veranstalter das Recht dem Teilnehmer fristlos zu kündigen
Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt uns behalten, der Wert der ersparten Aufwendungen wird dem Kunden gegebenenfalls zurückerstattet, falls dies möglich ist.

- wenn bis zwei Wochen vor Reiseantritt die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, können wir vom Reisevertrag zurück treten. Der Kunde erhält dann den gesamten Reisepreis zurück erstattet.  Bei Reisen, die vom Reiseveranstalter mit eigener Anreise angeboten werden, gehen evtl. anfallende Stornokosten für die Beförderung auf Rechnung des Reiseteilnehmers. Der Anspruch des Reisepreises bleibt dem Veranstalter erhalten. Eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Teilnehmer gutgeschrieben.

Aufhebung des Vertrages wegen besonderer Umstände

- bei Ausfall des Fotoleiters kann der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück erstattet.

- wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Der Reiseteilnehmer hat seine Kündigung schriftlich an den Veranstalter zu richten. Wird der Reisevertrag vom Reiseteilnehmer gekündigt, kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter hat seine Kündigung unverzüglich nach Kenntniserlangung der Gründe, die zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen, zu erklären. Der Veranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Reisenden zurück zu befördern. Die anfallenden Mehrkosten muss der Reisende tragen.

Für Workshops gilt:
Wir behalten uns vor, bis 2 Wochen vor Workshop Beginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde erhält den gesamten Workshop-Preis zurück.

6. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfallspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:

  • die gewissenhafte Vorbereitung der Reise.
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, sofern der Veranstalter selbst die Leistung erbringt.

Ist der Veranstalter lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haftet er nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht für die Leistung selbst.

Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit:

  • ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
  • der Veranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Abkommen  oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.

Der Veranstalter haftet nicht für Mängel der Beförderung im Flugzeug, für Flugausfälle, Umbuchungen, Verspätungen, Unfälle und sonstige Mängel in der Beförderung, wie Verlust, Beschädigung oder Verspätete Auslieferung des Reisegepäcks.
Ebenso wenig haftet der Veranstalter nicht für Mängel an den Leistungen der ausgewählten Hotels.

7. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen sind unverzüglich dem Reiseleiter vor Ort zu melden, damit sofortige Abhilfe erfolgen kann, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz nicht ein.

8. Einreise-, Pass-, und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweils diplomatischen Vertretungen. Alle Nachteile, insbesondere Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen gehen zu Lasten des Reisenden.

9. Insolvenzschutz
Der Reiseveranstalter hat in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolgedessen anfallen, erstattet wird. Bei Vorlage des Ihnen von uns ausgehändigten Sicherungsscheines haben Sie einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung.

Für Workshops gilt:
Bei Fotoworkshops entfällt der Insolvenzschutz, da dies hier nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

10. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, sowie der vorliegenden Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Alle Personenbezogenen Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für den Reisevertrag ist ausdrücklich die Geltung deutschen Rechts, insbesondere des deutschen Reisevertragsgesetzes vereinbart.
Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben. In diesen Fällen ist der Wohnsitz des Reiseveranstalters maßgebend.

11. Haftung für technische Geräte
Soweit Teilnehmern technische Geräte, wie z.B. Fotoapparate, Objektive und sonstiges Fotozubehör zur Benutzung überlassen werden, haften die Teilnehmer für den Zustand der Geräte. Sämtliche Geräte sind in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Dies gilt ebenso für Workshops.

12. Urheberrechte
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe und Nutzung durch Dritte – auch auszugsweise – ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
Dies gilt ebenso für Workshops.

Stand Juli 2012